- Börsegang - Fallbeispiel von Baader Bank AG (PDF-File 501 KB)
- Börsegang von EVN (PDF-File 186 KB)
- Börsegang von Fortuna Erste Bank (PDF-File 70 KB)
- Börsegang von Telekom Austria (PDF-File 90 KB)
- Börsegang von Zumtobel (PDF-File 1 MB)
- Börsegang von Österreichische Post AG - Institutional Roadshow Presentation (PDF-File 500 KB)
- Börsegang von Österreichische Post AG - Retail Roadshow Presentation (PDF-File 1 MB)
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Für einen Börsegang gibt es formale Kriterien, die entweder rechtlich geregelt sind oder sich aus
den Usancen des Marktes ergeben:
Auch die Markt- und Branchensituation, in der sich ein Unternehmen befindet, ist für die Einschätzung seiner Börsereife außerordentlich wichtig. Die Branche muss dabei eine positive Zukunftsentwicklung zeigen. Ein weiterer wichtiger Beurteilungsmaßstab ist die Wettbewerbsintensität: Indikatoren sind Markteintrittsbarrieren, das Volumen bestehender Produktkapazitäten im Vergleich zur Gesamtnachfrage oder die Verhandlungsmacht von Lieferanten und Kunden.
Eng mit der Markt- und Branchensituation hängen die Entwicklungspotenziale des Unternehmens zusammen. Je besser die folgenden Potenziale entwickelt sind, umso höher fällt die Unternehmensbewertung aus:
Aus all diesen Faktoren heraus muss eine überzeugende „Investment-Story“ abgeleitet werden, die Investoren die Beteiligung am Unternehmen schmackhaft macht.
Eine wesentliche Voraussetzung hat weder mit dem Unternehmen noch mit den Märkten zu tun: Die Bereitschaft der bisherigen Eigentümer, das Unternehmen neuen Eigentümern gegenüber zu öffnen.
Mehr Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, Folgepflichten und Marktsegmente an der Wiener Börse.
- Rechtsform einer AG
- Für die Börsenotierung im Amtlichen Handel muss das Unternehmen seit mindestens drei Jahre
bestehen. Beim Gang in den Geregelten Freiverkehr genügt ein Unternehmensalter von einem Jahr
- Testierte (Konzern-) Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre, soweit das Unternehmen
bereits so lange besteht. Der Emittent hat seine konsolidierten Abschlüsse nach internationalen
Rechnungslegungsvorschriften (grundsätzlich IFRS) aufzustellen.
- Für den Erfolg einer Börseeinführung ist es wichtig, dass sowohl die Höhe des Steubesitzes („
Free Float“ nicht unter 25 %) als auch das absolute Emissionsvolumen eine gewisse Mindestgröße
(20-30 Millionen Euro) erreicht, um einen liquiden Handel und eine marktgerechte Kursfeststellung
zu ermöglichen.
- Die erforderlichen Mindestgrößen für Umsatz und Gewinn des Unternehmens ergeben sich in
Abhängigkeit von den branchenüblichen Umsatz- und Gewinnmultiplikatoren.
Auch die Markt- und Branchensituation, in der sich ein Unternehmen befindet, ist für die Einschätzung seiner Börsereife außerordentlich wichtig. Die Branche muss dabei eine positive Zukunftsentwicklung zeigen. Ein weiterer wichtiger Beurteilungsmaßstab ist die Wettbewerbsintensität: Indikatoren sind Markteintrittsbarrieren, das Volumen bestehender Produktkapazitäten im Vergleich zur Gesamtnachfrage oder die Verhandlungsmacht von Lieferanten und Kunden.
Eng mit der Markt- und Branchensituation hängen die Entwicklungspotenziale des Unternehmens zusammen. Je besser die folgenden Potenziale entwickelt sind, umso höher fällt die Unternehmensbewertung aus:
- Die Rentabilität des Unternehmens ist größer als der Durchschnitt der Branche
- Die Planung zeigt eine stetige Steigerung der Umsatz- und Gewinnwachstumsraten
- Das Unternehmen zeigt hohe künftige Free Cash–flows
- Das Unternehmen verfügt über eine klare Unternehmensstrategie und ein hohes Innovationspotenzial
Aus all diesen Faktoren heraus muss eine überzeugende „Investment-Story“ abgeleitet werden, die Investoren die Beteiligung am Unternehmen schmackhaft macht.
Eine wesentliche Voraussetzung hat weder mit dem Unternehmen noch mit den Märkten zu tun: Die Bereitschaft der bisherigen Eigentümer, das Unternehmen neuen Eigentümern gegenüber zu öffnen.
Mehr Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, Folgepflichten und Marktsegmente an der Wiener Börse.
