Kapitalerhöhung / SPO
Ihr bereits börsenotiertes Unternehmen benötigt ein zusätzliches und unbefristetes
Finanzierungsvolumen, um Marktchancen noch besser wahrnehmen zu können. Durch die Notierung an der
Börse haben Sie die Möglichkeit, durch die Ausgabe neuer Aktien (Kapitalerhöhung) oder die Abgabe
alter Aktien (SPO -
Secondary
Public
Offering) Ihren unternehmerischen Spielraum weiter zu
erhöhen.
- Eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage durch Ausgabe junger Aktien führt zu einem Zufluss liquider Mittel, die dem Unternehmen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben zur Verfügung stehen. Eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage kann als liquiditätsschonende Form zur Akquisition anderer Unternehmen genützt werden ("Aktie als Akquisitionswährung").
- Sie selbst – oder andere Aktionäre – wollen Anteile aus dem Festbesitz dem Streubesitz an der Börse zuführen. Dazu dient ein SPO (Secondary Public Offering), auch Zweitplatzierung genannt, das ein erneutes öffentliches Angebot von Aktien eines bereits börsenotierten Unternehmens darstellt. Im Unterschied zu einer Kapitalerhöhung fließt der Erlös aus dem SPO den abgebenden Aktionären und nicht dem Unternehmen zu.
