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News
Neuerungen bei den Förderungen nach KMU-Förderungsgesetz
Datum: 24.01.2012
Mit 1. Jänner 2012 treten Neuerungen bei den Förderungen nach KMU-Förderungsgesetz in Kraft.
Die mit 31. Dezember 2011 auslaufenden Richtlinien "Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU – Prämienförderung" und "Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU – Haftungsübernahmen" sowie die diesbezüglichen Programmdokumente wurden im Hinblick auf eine Neugestaltung der Jungunternehmerförderung und zur Erhöhung der Transparenz bei der Unternehmensdynamik und bei den Haftungsprogrammen adaptiert.
Die Programmdokumente folgen der bekannten Systematik:
Förderungsprogramme speziell für Jungunternehmer, Gründer, Übernehmer und Unternehmen in der
Startphase:
- Jungunternehmerförderung
- Double-Equity
Förderungsprogramme für KMU:
- KMU-Innovationsförderung "Unternehmensdynamik"
- Mikrokredite für kleine Unternehmen
- KMU-Stabilisierung
- KMU Innovationsschutzprogramm
Die wesentlichsten Änderungen wurden bei der Jungunternehmerförderung vorgenommen. Hier gibt
es künftig eine auf die Projektgröße und Förderungshöhe abgestimmte Dreiteilung in einen
Jungunternehmer - Scheck (für Projekte von EUR 5.000 bis EUR 20.000), in eine Förderung
Jungunternehmer - Prämie zum erp-Kleinkredit (für Projekte von EUR 20.000 bis EUR 100.000) und in
die Jungunternehmer - Topprämie (für Projekte ab EUR 100.000). Jungunternehmer - Haftung ist
unverändert bis zu einer Höhe von EUR 600.000 möglich.
Eigenkapitalgarantien, Gründungs-/Nachfolgebonus, Plusprämie (im Programm
Innovationsförderung Unternehmensdynamik) ausgelaufen
Als weitere Änderung auf Ebene der Programmdokumente ist anzuführen, dass die
bisherigen Programme "Eigenkapitalgarantien" und "Gründungs-/Nachfolgebonus" sowie die Plusprämie
im Programm Unternehmensdynamik ausgelaufen sind. Beim Gründungs-/Nachfolgebonus betrifft dies die
Anmeldung zur Förderung, Anträge auf Auszahlung der Förderung können weiterhin (falls die Anmeldung
vor dem 1. Jänner 2012 erfolgt ist) bis Ende 2017 gestellt werden.
Bei den Haftungsprogrammen wurde im Bereich der Haftungen für Betriebsmittelkredite Änderungen mit Blickrichtung auf einen leichteren Zugang gemacht.
Förderungsanträge können in allen oben angeführten Programmen seit dem 1. Jänner 2012 gestellt werden.
